Die Aurelia Stiftung versteht sich als unabhängige Anwältin der Bienen. Wo es notwendig ist, setzen wir uns vor deutschen und europäischen Gerichten für die Achtung der Lebensbedürfnisse von Bienen ein und verteidigen sie gegen einseitige Wirtschaftsinteressen. Mit unseren Bündnispartnern und den Anwälten der Kanzlei [GGSC] konnten wir bereits wichtige Urteile zugunsten der Bienen und Umwelt erringen.
Juristisch gegen Politikversagen
Wo die Politik in ihrer Aufgabe versagt, gesetzliche Vorgaben zu beschließen oder umzusetzen, sind juristische Klagen wichtig und häufig der einzige Weg, um Verbesserungen im Sinne der Umwelt und des Gemeinwohls zu erreichen. Die Aurelia Stiftung streitet als „Anwältin der Bienen“ insbesondere dafür, dass bei den Zulassungsrichtlinien für Pestizide und Gentechnik geltende Schutzansprüche von Bienen berücksichtigt werden und generell mehr auf ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und ökologischer Verantwortung geachtet wird.
Bündnisse zum Schutz der Bienen
Die „Bündnisse zum Schutz der Bienen“ sind von der Aurelia Stiftung projektspezifisch organisierte Zusammenschlüsse, an denen sich bereits 15 Verbände der Imkerschaft, des Naturschutzes und der Lebensmittelwirtschaft beteiligt haben. In unterschiedlichen Konstellationen engagieren wir uns in Gerichtsverfahren, die eine besondere Relevanz für Bienen und Blütenbestäuber haben – etwa wenn es um die Zulassungs- und Anwendungsrichtlinien von Pestiziden geht.