Ende 2017 erfolgte die Erneuerung der Glyphosat-Zulassung für weitere fünf Jahre. Bei der Zulassung fehlten jedoch Untersuchungen zu Auswirkungen auf Blütenbestäuber und es gab gravierende Mängel bei der Risikoprüfung, insbesondere in Bezug auf den Verdacht auf Kanzerogenität. Eine gerichtliche Überprüfung der Zulassung wurde uns durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2020 verwehrt. Wir wirken deshalb aktuell auf eine vollständige Umsetzung der völkerrechtlich bindenden Aarhus-Konvention hin, die Umweltverbänden dieses Recht prinzipiell zuspricht.
Die EU hat im November 2017 die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat mit der Zustimmung von 18 der 28 EU-Länder in einem Vermittlungsausschuss beschlossen und ist damit einem Vorschlag der Kommission gefolgt. Der Beschluss wurde durch den spektakulären Alleingang des damaligen deutschen Landwirtschaftsministers Christian Schmidt (CSU) möglich.
Wegen folgender Mängel im Verfahren beantragten wir eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Zulassung:
- Fehlende Untersuchung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität, insbesondere auf Blütenbestäuber
- Unzureichende Risikoprüfung der Kanzerogenität (Würdigung von Krebsbefunden in Tierstudien und in epidemiologischen Studien)
- Fehlende Transparenz, Vollständigkeit und Unabhängigkeit der Risikoprüfung
Das Ziel der Aurelia Stiftung war eine Aufhebung, bzw. Änderung der Genehmigung für Glyphosat zu erwirken. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem parallel laufenden Rechtstreit um die Zulassungsverlängerung von Glyphosat in 2015 und 2017 (Vgl. Glyphosat – Überprüfung von Pestizidzulassungen) erübrigte sich die Fortsetzung dieser Klage.
Umsetzung der Aarhus Konvention
Nach Klärung und Analyse der juristischen Lage im Detail konnten wir einen politischen Schritt gehen. Wir haben den Deutschen Naturschutzring (DNR) als Umweltdachverband gewonnen, sich mit uns für dieses grundlegende Recht von Umweltverbänden einzusetzen. Mit dem DNR und dadurch mit unzähligen deutschen Umweltorganisationen richten wir uns an die EU-Kommission und die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass uns der Überprüfungs- und Klageanspruch der Aarhus-Konvention gewährt wird. Denn nur wenn die Umweltverbände fragwürdige Pestizidzulassungen überprüfen lassen können, sind sie auch in der Lage, ein notwendiges Gegengewicht zu den Entscheidungen der Kommission zu bilden. Diese sind bisher überwiegend von der Kooperation zwischen Herstellern und den Behörden geprägt. Das Gerichtsverfahren zeigt diesen Konflikt juristisch in aller Deutlichkeit auf. Die Aurelia Stiftung fordert mit dem DNR eine Anpassung des Unionsrechts, damit die Umweltverbände ihre Aufgabe auch in dem für Bienen und Umwelt kritischen Bereich der Pestizidwirkstoffe erfüllen können.
Hier geht es zum Schreiben von Aurelia „Umsetzung der Aarhus-Konvention in der EU, Überprüfung von EU-Entscheidungen durch Umweltverbände“
Glyphosat – mehr als nur ein Pflanzen-Killer
Glyphosat ist ein Totalherbizid, das jegliche grünen Pflanzen abtötet und für die konventionelle Landwirtschaft zu einem wichtigen Produktionsmittel geworden ist. Der Einsatz von Glyphosat ist direkt und indirekt wesentlich mitverantwortlich für das rasante Artensterben bei Pflanzen, Insekten und Vögeln. Denn das von dem Herbizid („Unkraut“-vernichter) abhängige intensive System der Agrarproduktion hat zu massiven Veränderungen unserer Landschaft geführt. Den Wildlebenden Tieren werden die Nist- und Nahrungsgrundlagen entzogen.
Glyphosat verursacht auch direkte Schäden. So dokumentiert zum Beispiel Prof. Dr. Dr. h.c. Randolf Menzel, Neurobiologe der FU Berlin, Orientierungsstörungen der Honigbienen durch Glyphosat.
Der Wirkstoff wird weltweit auch zur Sikkation (frühere Abreife von Getreide) eingesetzt. Nicht nur der Wirkstoff Glyphosat steht im dringenden Verdacht gesundheitsschädlich für Mensch und Tier zu sein, sondern auch die Zusatzstoffe in Produkten wie Roundup (Bayer/Monsanto) sowie deren Metaboliten (Abbauprodukten).