Die „Bündnisse zum Schutz der Bienen“ sind projektspezifische Zusammenschlüsse, mit denen bereits mehrere wichtige Erfolge für die Bienen und die Umwelt auf nationaler und europäischer Ebene erzielt werden konnten. Die Bündnisse ergreifen – wenn notwendig – juristische Mittel, um Gefahren für Bienen durch den agrarindustriellen Einsatz von Pestiziden und Gentechnik abzuwenden. Die Initiative für das erste Bündnis ging 2006 von Imkermeister Thomas Radetzki aus. Seitdem haben sich 15 Verbände der Imkerschaft, des Naturschutzes und der Lebensmittelwirtschaft an den verschiedenen Zusammenschlüssen beteiligt. Die Aurelia Stiftung initiiert und organisiert die Bündnisse, entwickelt mit ihren Anwälten die konkreten Maßnahmen und sorgt für deren Gesamtfinanzierung. Um diese Arbeit zu leisten, ist die Stiftung auf Spenden angewiesen.
Für dieses Projekt jetzt spenden!
Dieses Projekt lebt von Spenden. Bitte leisten auch Sie einen Beitrag, damit Aurelia ihre Arbeit fortsetzen kann.
Aus formalen Gründen kann die Aurelia Stiftung in keinem Gerichtsverfahren selbst als Klägerin bzw. Prozessbeteiligte auftreten. Je nach Konstellation haben wir geeignete Dachverbände der Imkerschaft oder betroffene Privatpersonen dafür gewonnen. Die Initiative, konzeptionelle Klärung, organisatorische sowie finanzielle Verantwortung und Öffentlichkeitsarbeit liegt aber vollständig bei Aurelia. Die juristische Beratung und Vertretung erfolgt durch Dr. Achim Willand von der Kanzlei Gassner Groth & Siederer [GGSC] in Berlin.
Budget für die Organisation der Bündnisse zum Schutz der Bienen
Für die Organisation und Sicherung der Gesamtfinanzierung der verschiedenen Bündnisse fallen etwa 25.000 Euro pro Jahr an. Diese Kosten muss die Aurelia Stiftung mithilfe von Spenden finanzieren.
Das erste Bündnis zum Schutz der Bienen
Der Anlass für Thomas Radetzki, das erste „Bündnis zum Schutz der Bienen“ zu gründen war die Verunreinigung von Honig durch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen im Jahr 2006. Zweck des Bündnisses war es, die betroffenen Imker*innen fachlich wie auch finanziell zu unterstützen. Vor dem EuGH, dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und in den Vorinstanzen wurden Karl-Heinz Bablok und die anderen Imker*innen durch das Anwaltsbüro [GGSC] vertreten. Nachdem sämtliche Instanzen durchlaufen waren, kam es im September 2011 zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg: Mit transgenen Pollen verunreinigter Honig darf seitdem nicht mehr verkauft werden, er muss vernichtet werden. Es sei denn, der transgene Organismus hat eine Lebensmittelzulassung, die Honig als Lebensmittel ausdrücklich einschließt.
Nach jahrelangem Rechtsstreit kam es schließlich zu einem Vergleich: Imker Bablok erhielt vom Freistaat Bayern 6.000 Euro Schadensersatz für seinen gentechnisch verunreinigten, nicht verkaufsfähigen Honig. 2014 hat sich eine Mehrheit des Umweltausschusses im Europaparlament dafür ausgesprochen, den Pollen doch als natürlichen Bestandteil des Honigs zu werten. Damit müssen Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht auf dem Etikett von Honig mitgeteilt werden. Die Bundesregierung folgte der Empfehlung und änderte 2015 die Honig-Richtlinie. Das Bündnis zum Schutz der Bienen kritisiert diese Änderung, weil damit vergleichbare Schadensersatzforderungen und Schutzansprüche seither verhindert werden.
Streithelfer bei den Prozessen gegen Neonicotinoide
Neonicotinoide sind hochwirksame Gifte, die durch eine Überreizung des Nervensystems zum Tod von Insekten führen. Die Wirkstoffe werden in der Landwirtschaft als Pflanzenschutzmittel angewendet und gelangen in alle Teile der Pflanze, so auch in Nektar und Pollen von denen sich Honig- und Wildbienen und eine Fülle anderer Insekten ernähren. Die EU-Kommission hatte aufgrund der nachgewiesenen Gefährlichkeit für Bienen die Freiland-Verwendung für die insektiziden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam sowie Fipronil im Jahr 2013 eingeschränkt. Dagegen hatten die Pestizidhersteller BAYER, Syngenta und BASF beim Europäischen Gericht (EuG) geklagt.
Imkerverbände aus dem ersten „Bündnis zum Schutz der Bienen“ schlossen sich daraufhin mithilfe der Aurelia Stiftung zu einem neuen Bündnis zusammen und unterstützten die Position der EU Kommission als sogenannte „Streithelfer“ in den Gerichtsverfahren. Durch unsere Argumentation und insbesondere durch die Beteiligung unserer Anwälte in den mündlichen Verhandlungen haben wir einen wesentlichen Beitrag zum Verfahren geleistet.
Nachdem das EuG im Mai 2018 die Klage der Pestizidhersteller erstmals abgewiesen hatte, zog der Bayer-Konzern in die letzte Instanz vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Mai 2021 hat Europas oberstes Gericht Bayers Beschwerde schlussendlich in allen Klagepunkten ab. Das Urteil ist ein Meilenstein für den Insektenschutz und hat herausragende Signalwirkung für eine umweltverträgliche Landwirtschaft. Bisher ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem die EU-Kommission genehmigte Produkte von so großer wirtschaftlicher Bedeutung aus Gründen des Umweltschutzes derart eingeschränkt hat. Europas Gerichte haben ausdrücklich bestätigt, dass der Bienen- und Umweltschutz bei solchen Risiken Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat. Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe dürfen eingeschränkt werden, wenn ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit bestehen.
Glyphosat im Honig
Im Jahr 2020 belegten Untersuchungen der Aurelia Stiftung umfangreiche und sehr gut dokumentierte Eintragungen von Glyphosat in den Honig der Bioland Imkerei Seusing. Für das dritte Bündnis zum Schutz der Bienen bieten sich dabei geeignete Angriffspunkte, um mustergültige privatrechtliche Schadensersatzforderungen gegen den Verursacher durchzusetzen. Auf dem Hintergrund dieses Schadensfalls versuchen wir seitens der Aurelia Stiftung zudem das BVL zu Schutzmaßnahmen für Imker*innen zu verpflichten.