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Neue Klage von Aurelia gegen Glyphosat

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Die Aurelia Stiftung führt zurzeit zwei Klagen gegen die EU Kommission wegen der Genehmigungen des Wirkstoffes Glyphosat. Die erste Klage richtet sich gegen die im Dezember 2022 erfolgte Verlängerung der Genehmigung um ein Jahr. Die zweite Klage richtet sich gegen die zehnjährige Erneuerung der Genehmigung, die im Dezember 2023 folgte. In Beiden Verfahren war zuerst der Anspruch auf eine gerichtliche Klärung durchzusetzen. Im Verfahren gegen die 2022 erfolgte Verlängerung, hat die Kommission uns dieses Recht im Juli 2023 anerkannt. Die Aurelia Stiftung war damit die erste Nichtregierungsorganisation in der EU, die eine Überprüfung der Genehmigung eines Pestizid Wirkstoffes durchgesetzt hatte. Die Kommission hat ihre Entscheidung zwar wie erwartet gegen unseren Angriff verteidigt. Aber sie hat unser Recht anerkannt, ihre Argumentation beim EU Gericht überprüfen zu lassen. Das hat Aurelia dann auch gemacht.

Von der Klage, die wir am 12.Oktober 2023 eingereicht haben sind die wirtschaftlichen Interessen der Firma Bayer Agriculture B.V. als Inhaberin der Wirkstoffgenehmigung betroffen. Bayer wurde deshalb voll berechtigt in dem Verfahren beteiligt. Schriftsätze des Unternehmens und unseres Anwaltes Dr. Achim Willand von der Kanzlei GGSC gingen hin und her. Im November wurde das Verfahren nun an eine größere Kammer mit fünf Richtern verlegt. Wir erwarten das Urteil im kommenden Jahr und gehen davon aus, dass es dann in die letzte Instanz, zum Europäischen Gerichtshof, gehen wird. In dem Verfahren geht es nicht nur um Glyphosat. Es soll ein Musterverfahren gegen die gängige Praxis von quasi automatischen Verlängerungen bei dutzenden anderen Pestizidwirkstoffen sein. Der Industrie wird dadurch gestattet, die vorgeschriebene Aktualisierung der Risikoprüfung über Jahre hinweg, immer wieder neu zu verzögern.

In dem zweiten Gerichtsverfahren greifen wir die 2023 erfolgte zehnjährige Genehmigung des Wirkstoffes an.
Nachdem wir im ersten Schritt wiederrum unseren Anspruch auf Überprüfung durchgesetzt hatten, haben Aurelia und die DUH am 16. November 2024 beim Europäischen Gericht geklagt. Aus Kostengründen und wegen der größeren Reichweite führt die Aurelia Stiftung das Verfahren gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Vertreten werden beide Organisationen durch Frau Dr. Caroline Douhaire von der Kanzlei Geulen & Klinger.

Die Argumentation in den beiden Verfahren ist sehr verschieden, denn die Verlängerung und die Erneuerung der Genehmigung eines Pestizidwirkstoffes erfolgen aufgrund verschiedener Regeln der Europäischen Pestizidverordnung. Mit dem zweiten Verfahren greifen wir insbesondere die grundlegenden Regulierungsdefizite beim Schutz der Biodiversität an.

Thomas Radetzki

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