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Weniger Neonicotinoide im Rapshonig

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Es gibt Grund zur Freude ebenso wie zur Sorge: Unsere diesjährige Honiguntersuchung zeigt einen leichten Rückgang der Acetamiprid-Rückstände im Honig im Vergleich zu 2021. Das EU-weit verbotene Insektengift Thiacloprid ist dennoch weiter im Umlauf.

Bereits in kleinsten Mengen stellen Neonicotinoide eine erhebliche Gefahr für Honigernten, blütenbesuchende Insekten und somit für die Biodiversität als Ganzes dar. Zum zweiten Mal in Folge rief die Aurelia Stiftung daher im Frühjahr dieses Jahres Imker*innen dazu auf, Rapshonig aus dem Jahr 2022 einzusenden. 153 Stichproben aus ganz Deutschland – im vergangenen Jahr waren es 152 Proben – gingen ein und wurden auf Belastungen mit Neonicotinoiden geprüft. Sie wurden vom gleichen Labor mit einer Nachweisgrenze von 5 μg/kg untersucht.

Während im Jahr 2021 noch 11, 2 Prozent der Proben mit Neonicotinoiden belastet waren, war der Anteil in diesem Jahr mit 9,8 Prozent etwas geringer. Im Gegensatz zum letzten Jahr wurden in 2022 außerdem keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Das bedeutet, dass alle untersuchten Honige verkehrsfähig sind. Erfreulich ist, dass die vergleichsweise niedrigen Konzentrationen von Acetamiprid im Honig nahelegen, dass die Auflagen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den meisten Landwirt*innen befolgt werden. Danach darf das Spritzen von Acetamiprid nur noch vor dem Öffnen der Blüte erfolgen. Zu dieser Auflage kam es unter anderem durch die Forderungen der Aurelia Stiftung an das BVL und die EU-Kommission, die europäischen Bienenschutzvorgaben in Deutschland umzusetzen. Insgesamt ist die Absatzmenge von Acetamiprid laut BVL im Jahr 2021 auf insgesamt 38,98 Tonnen gestiegen. Es bleibt daher fraglich und bedenklich, wann und in welchen Kulturen das Pflanzenschutzmittels ausgebracht wurde.

Unerfreulich und problematisch ist, dass auch in diesem Jahr das verbotene Insektengift Thiacloprid in insgesamt sieben Honigproben nachgewiesen wurde. Der Einsatz dieses auch für Menschen gefährliche Neonicotinoids ist seit August 2020 in der EU verboten. Dass das Nervengift offenbar immer noch Umlauf ist, verdeutlicht einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf. Die zuständigen Pflanzenschutzbehörden müssen die Einhaltung des Verbots sicherstellen und durchsetzen, denn schon geringe Mengen der Substanz führen nachweislich zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden bei bestäubenden Insekten wie Bienen. Sie beeinträchtigen ihre Fortpflanzung, das Immunsystem sowie die Flug- und Navigationsfähigkeit.

Bereits die Daten aus den Untersuchungen aus dem Jahr 2022 haben die Aurelia Stiftung dazu bewegt, das BVL mit der Problematik der Neonicotinoid-Anwendung zu konfrontieren. Daraus ist ein nicht öffentlicher, fachlicher Diskurs mit dem BVL hervorgegangen, an den wir mit den neuen Ergebnissen anschließen. Wir setzen uns dabei für die vollständige, differenzierte und öffentlich zugängliche Dokumentation von Neonicotinoid-Rückständen sowie das grundsätzliche Verbot von Spritzungen in blühende Pflanzenbestände ein.

Den detaillierten Projektbericht können Sie hier nachlesen:

Zum Projektbericht 2022 (PDF)

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