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Glyphosat im Honig: Gericht hört weitere Zeugen

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Die Gerichtsverhandlung im Glyphosat-Fall der Brandenburger Erwerbsimkerei Seusing ist mit einer weiteren Zeugenvernehmung fortgeführt worden.

Um die Schadensersatzfrage im Glyphosat-Fall der Imkerei Seusing zu klären, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) am 29. November 2021 drei weitere Zeug*innen angehört. Dabei handelte es sich um die betroffene Imkerin Camille Seusing, den Aurelia-Agrarreferenten Johann Lütke Schwienhorst sowie einen der Landwirte, die mutmaßlich für die Glyphosat-Verunreinigung des Honigs verantwortlich sind. Der zuständige Richter war insbesondere an den Hintergründen eines Gespräch interessiert, das im Mai 2019 zwischen den beiden Streitparteien stattgefunden hatte, kurz nach dem der Schaden entstanden war. Es ging dabei schwerpunkthaft um die Fragen, ob die verantwortlichen Landwirte vorab von den Bienenständen gewusst hatten und ob sie die Familie Seusing über den Glyphosat-Einsatz hätten informieren müssen.

Als erster Zeuge wurde Johann Lütke Schwienhorst, Imker und Agrarreferent der Aurelia Stiftung, in den Zeugenstand berufen. Schwienhorst gab an, seiner Erinnerung nach hätten die verantwortlichen Landwirte von dem Standort der Bienen gewusst und dies im Gespräch auch indirekt zugegeben. Einer der Landwirte habe gesagt, er habe nicht gewusst, dass es sich bei dem betroffenen Bienenstand um Seusings Bienen handelte, was Schwienhorst als indirektes Eingeständnis verstanden habe. Diese Aussage streiten die Landwirte allerdings ab und auch die Zeugin Camille Seusing kann sich auf Nachfrage des Richters später nicht mehr an diese Aussage erinnern.

Entsprach der Glyphosat-Einsatz der guten fachlichen Praxis?

Wie Schwienhorst weiter berichtete, seien bei dem rund einstündigen Gespräch auch viele agrarfachliche Fragen diskutiert worden. Die Landwirte hätten argumentiert, dass Glyphosat als „nicht bienengefährlich“ eingestuft sei. Sie sehen sich deshalb auch nicht in der Schuld. Die erfolgte Anwendung war aus ihrer Sicht auch agrarfachlich legitim. Schwienhorst und die Betroffenen sehen das anders. „Auch wenn ein Pestizid nicht als bienengefährlich eingestuft wird, können Honig und andere Agrarerzeugnisse trotzdem damit verunreinigt werden“, sagte Schwienhorst. Das habe er versucht, der Gegenseite während des Gesprächs zu vermitteln.

Im Zeugenstand erklärte Schwienhorst noch einmal ausführlich, warum der infrage stehende Glyphosat-Einsatz aus seiner Sicht nicht der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft entspreche. Demnach hätte der Löwenzahn, der zu dem Zeitpunkt der Glyphosat-Anwendung auf dem behandelten Acker wuchs und gerade in voller Blüte stand, geerntet und als Futtermittel weiterverarbeitet werden müssen. Nach dem Trockensommer 2018 habe im Frühjahr 2019 eine besonders große Futtermittelknappheit geherrscht. Löwenzahn sei nicht nur für Bienen ein wertvolles Futtermittel, sondern auch für andere Nutztiere. Dass die verantwortlichen Landwirte den Löwenzahn stattdessen einfach totgespritzt haben, sei weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll gewesen, so Schwienhorst. Familie Seusing habe so gesehen auch nicht mit der Glyphosat-Anwendung rechnen können.

Wie Camille Seusing im Anschluss als Zeugin berichtete, sei auch sie mit einem Gefühl aus dem damaligen Gespräch herausgegangen, die Landwirte hätten Kenntnis von den Bienenständen gehabt. An konkrete Aussagen könne sie sich aber im Nachhinein nicht mehr erinnern. Sie sei erschrocken darüber gewesen, wie wenig Wissen die Landwirte über Insekten und die Auswirkungen von Pestiziden allgemein gehabt hätten. Sie habe den Eindruck gehabt, die Landwirte hätten gar nicht verstanden, „was sie da eigentlich angerichtet haben.“ Laut Camille Seusing entschuldigten die Landwirte sich zwar für die Verunreinigung des Honigs. Auf die Nachfrage, ob sie denn in Zukunft bereit wären, auf Pestizidanwendungen in blühenden Pflanzenbeständen zu verzichten, hätten sie aber ablehnend reagiert.

Landwirt bestreitet jegliche Schuld

Der als dritter Zeuge befragte Landwirt betonte, dass er das damalige Gespräch als sehr unangenehm empfunden habe, sich ansonsten aber kaum mehr an die Gesprächsinhalte erinnern könne. Seine Zeugenaussage vor Gericht stütze er deshalb hauptsächlich auf ein betriebsinternes Gesprächsprotokoll, dass er nach dem Treffen mit den Seusings erstellt hatte. Wie der Anwalt der Seusings, Dr. Georg Buchholz von der Kanzlei GGSC, feststellte, fehle allerdings eine entscheidende Information in diesem Protokoll. Es werde nirgendwo erwähnt, dass in dem Betrieb niemand von den Bienenständen gewusst habe.

Der Landwirt entgegnete darauf, ihm sei damals nicht klar gewesen, wie wichtig diese Information im Laufe des Gerichtsstreits noch werden würde. Er beteuerte noch einmal, weder er noch sein Kollege hätten vor der Glyphosat-Anwendung von den Bienenständen gewusst und sie hätten nichts falsch gemacht. Anwalt Buchholz fragte daraufhin, ob und wie in dem Betrieb Standorte von Bienenständen dokumentiert würden, worauf der Landwirt zugeben musste, dass eine solche Dokumentation in dem Betrieb gar nicht geführt werde. Auf eine weitere Nachfrage von Buchholz räumte der Landwirt außerdem ein, dass er erst nach der Glyphosat-Anwendung nachgeprüft habe, ob das Mittel bienenschädlich sei.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist voraussichtlich nicht mehr vor dem Februar 2022 zu erwarten. Sobald die Urteilsverkündung vorliegt, wird die Aurelia Stiftung in ihrem Newsletter und hier auf der Webseite darüber berichten.

 

Hintergrund

Das Imkerpaar Sebastian und Camille Seusing hatten ihre Bienenvölker seit Mai 2018 an einem Waldrand im Landkreis Barnim aufgestellt. Im April 2019 fanden die Bienen auf dem angrenzenden Feld einen reich gedeckten Tisch vor: Der Löwenzahn stand in voller Blüte. Der Pächter des Feldes, eine von niederländischen Investoren geführte Landwirtschaftsgesellschaft, besprühte den Löwenzahn mit Glyphosat, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Die Bienen der Seusings sammelten daraufhin den mit Glyphosat belasteten Blütenpollen und Nektar, bis der Löwenzahn nach zwei Tagen abstarb.

Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Familie Seusing musste große Mengen ihres Honigs entsorgen, weil dieser nicht mehr verkehrs- und verzehrfähig war. Aufgrund der wirtschaftlichen Schäden hat Seusing seinen Familienbetrieb mittlerweile aufgegeben. Mit Unterstützung der Aurelia Stiftung hat er die verantwortlichen Landwirte auf Schadensersatz verklagt.

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