Die EU-Staaten beraten im Oktober erneut über die Zulassung des Pestizid-Wirkstoffs Sulfoxaflor. Die Aurelia Stiftung hat deshalb gemeinsam mit weiteren Partnerorganisationen einen offenen Brief an die Bundesregierung geschrieben und sie aufgefordert, sich für ein Freilandverbot dieses hoch bienengefährlichen Wirkstoffs einzusetzen.
Der insektizide Wirkstoff Sulfoxaflor wurde 2015 in der Europäischen Union zugelassen, obwohl im Zulassungsantrag wichtige Informationen über die Umweltrisiken des Wirkstoffs fehlten. Mittlerweile hat auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgestellt, dass von Sulfoxaflor ein hohes Risiko für Honigbienen und Hummeln ausgeht, was bedeutet, dass die Verwendung dieses Stoffes im Freiland rechtlich nicht haltbar ist.
Bei Sulfoxaflor handelt es sich um ein relativ neues Insektengift, das einen ähnlichen Wirkmechanismus besitzt, wie die bereits in der EU teilweise verbotenen Neonicotinoide. Auch Sulfoxaflor ist ein systemisch wirkendes Gift, das sich in der gesamten Pflanze verteilt und so auch den Blüttennektar und Pollen belastet. Bienen und andere Blütenbestäuber können so unmittelbar in Kontakt mit dem für sie hochtoxischen Wirkstoff kommen. Mittlerweile liegen zahlreiche wissenschaftliche Studien vor, die die Toxizität von Sulfoxaflor für Honig- und Wildbienen bestätigen.
Am 21. und 22. Oktober 2021 wird der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der EU (SCoPAFF) nun erneut über die Zulassung von Sulfoxaflor beraten. Aus diesem Anlass haben wir gemeinsam mit mehreren Partnerorganisationen einen offenen Brief an die Bundesagrarministerin Julia Klöckner und die Bundesumweltministerin Svenja Schulze geschrieben. Wir fordern beide Ministerinnen darin eindringlich auf, ein Verbot jeglicher Verwendung von Sulfoxaflor im Freiland zu unterstützen.
Den offenen Brief können Sie hier nachlesen.