Die Brandenburger Artenvielfalt-Volksinitiativen bangen um ihre Dialogergebnisse und kritisieren das Vorgehen der Koalitionsfraktionen.
Nach dem richtungsweisenden Dialogprozess zwischen zwei Volksinitiativen zur Rettung der Artenvielfalt in Brandenburg warten die Vertreter*innen der Initiativen weiter auf eine politische Umsetzung ihrer Gesetzesvorschläge.
Der im Februar 2020 erzielte Beschluss wurde auch von Vertreter*innen der Brandenburger Regierungsfraktionen unterzeichnet und enthält die Festlegung, dass die erarbeiteten Ergebnisse dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das geschah bisher leider nur indirekt und mit deutlicher Verzögerung.
Johann Lütke Schwienhorst, Agrarreferent der Aurelia Stiftung und offizieller Vertreter der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ erklärt: „Insbesondere die Regierungsfraktionen haben diesen Dialogprozess angestrebt und durch einzelne Vertreter*innen konstruktiv begleitet. Es wurde uns klar in Aussicht gestellt, dass wir uns als Volksinitiativen einigen mögen und der Landtag unsere Ergebnisse dann verabschiede. Dass die Ergebnisse zur Beschlussfassung in den Landtag nur durch einzelne Vertreter*innen der Regierungsfraktionen, nicht aber durch die ganzen Fraktionen eingebracht wurden, offenbart Unbehagen bei einigen Abgeordneten der Regierungsfraktionen. Wir machen weiter Druck und hoffen, dass die Ausschüsse des Landtags, in die unsere Ergebnisse nun überwiesen werden, den Weg für eine zügige Umsetzung ebnen und diese nicht weiter blockieren.“
Die Vereinbarung der Volksinitiativen sieht unter anderem vor, dass chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten ab Januar 2023 und in FFH-Gebieten, die nicht als Naturschutzgebiete geschützt sind, ab Januar 2028 verboten werden. Ebenso wurden verbindliche Regelungen für Gewässerrandstreifen mit ganzjähriger Begrünung erarbeitet. Das Gesamtpaket umfasst mehrere Bestimmungen auf der Ebene eines Artikelgesetzes und insgesamt 12 parlamentarische Beschlussanträge.
Neues „Insektenschutzgesetz“ bietet keinen ausreichenden Schutz
Dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Schutzgebieten bisher keinen ausreichenden Schutz vor dem Einsatz von Pestiziden bieten, hat erst kürzlich das Umweltbundesamt (UBA) in einer neuen Studie klargestellt. Auch das im Sommer verabschiedete Insektenschutzpaket der noch amtierenden Bundesregierung ändere an diesem Zustand nichts, attestieren die Autor*innen der Studie. Sie empfehlen weitgehend im Sinne der Brandenburger Volksinitiativen, die Gesetze zum Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten deutlich zu verschärfen. Im Fall, dass der Brandenburger Landtag seinen Pflichten nachkommt und die Vereinbarung der Volksinitiativen umsetzt, würde Brandenburg also eine wichtige Vorreiterrolle auf Bundesebene zukommen.
Noch mehr Informationen zum Thema „Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten“ bietet dieser aktuelle Hintergrundartikel des Mitteldeutschen Rundfunks.
Zum offiziellen Pressestatement der von der Aurelia Stiftung mitorganisierten Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“.