Umweltorganisationen fordern von der Bundesregierung eine konsequente Umsetzung des seit zwei Jahren vorliegenden Aktionsprogramms Insektenschutz. Das geplante Gesetzespaket sei ein dringend notwendiger Schritt für mehr Insektenschutz und dürfe nicht verwässert werden.
Die Umweltorganisationen Aurelia Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), Deutsche Umwelthilfe (DUH), EuroNatur, Naturschutzbund (NABU), Umweltinstitut München e.V., WWF Deutschland und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) betrachten den vorliegenden Entwurf für das Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung als dringend notwendigen Schritt für mehr Insektenschutz in der Agrarlandschaft. „Mit ihrem Aktionsprogramm Insektenschutz hat die Bundesregierung vor knapp zwei Jahren einen überfälligen Maßnahmenkatalog für einen besseren Insektenschutz vorgelegt. Jetzt gilt es, das Aktionsprogramm ‚eins-zu-eins‘ umzusetzen, anstatt die Vereinbarungen schon wieder in Frage zu stellen“, fordern die Organisationen.
Nach Überzeugung der Umweltorganisationen ist die Bestandsentwicklung der Insekten vor allem in den Agrarlandschaften unverändert dramatisch. Daher müsse die Bundesregierung zu ihrem Wort stehen und sich für ein Verbot biodiversitätsschädigender Pestizide zumindest in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten, einen konsequenten Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat sowie eine Einführung von pestizidfreien Randstreifen an allen Gewässern und ihren Quellregionen einsetzen. Komme die Bundesregierung jetzt nicht zu einer Lösung, werde es in der laufenden Legislaturperiode praktisch unmöglich, die notwendigen legislativen Schritte für einen besseren Insektenschutz zu erreichen. „Dies wäre eine Bankrotterklärung und würde die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung erheblich gefährden“, betonen die Verbände.
Die Umweltorganisationen appellieren zugleich an die Politik in Bund und Ländern, sich für eine umfassende Definition von biodiversitätsschädigenden Pestiziden einzusetzen. Die Bienenschutzverordnung, wonach selbst Neonicotinoide „nicht bienengefährlich“ sind, werde einem angemessenen Insektenschutz keinesfalls gerecht. Ferner dürften keine weiteren Ausnahmebestimmungen vom Pestizidverbot bei den FFH-Gebieten vorgenommen werden, wenn diese nicht durch Programme zur Pestizidreduktion und zur Förderung der biologischen Vielfalt in den Sonderkulturen begleitet werden. Schließlich sei es entscheidend, dass der verabredete Glyphosatausstieg konsequent umgesetzt und insbesondere eine flächenhafte Anwendung auf Grünland sofort verboten würde.
„Wenn die Bundesregierung das Gesetzespaket weiter verwässert, verfestigt sie den Eindruck, dass Insekten nur in Sonntagsreden systemrelevant sind. Dies wäre unverantwortlich gegenüber dem sich weiter verschärfenden Artensterben und würde die klare Erwartungshaltung von großen Teilen der Gesellschaft verkennen“, so die Verbände.
Die gemeinsame Pressemitteilungen der Umweltorganisationen steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.