Nach Mahnungen der Aurelia Stiftung warnen jetzt auch Pflanzenschutzbehörden und Agrarfachpresse vor Glyphosatanwendungen in blühenden Winterzwischenfrüchten
Aktuell ist das Glyphosat-Risiko für Bienen und Imkereien besonders hoch. Nach dem ungewöhnlich milden Winter blühen viele Winterzwischenfrüchte wie Senf und Phacelia auf den Äckern, die unter kälteren Bedingungen normalerweise erfroren wären und nun im Frühjahr für die Bienen eine sehr attraktive Futterquelle darstellen. In Reaktion auf unsere Protestaktion und Briefe haben der Pflanzenschutzdienst in Brandenburg sowie in Baden-Württemberg nun erstmalig eine Information an Landwirt*innen herausgegeben. Darin heißt es, dass blühende Winterzwischenfrüchte zum Schutz der Bienen und Bestäuber ausschließlich mechanisch anstatt mit Glyphosat behandelt werden sollten. Auch die deutschsprachige Agrarpresse sowie Imkerverbände wie der Deutsche Berufs und Erwerbsimkerbund haben die Warnhinweise verbreitet.
Unverbindliche Empfehlungen reichen nicht aus
Warnhinweise an die Landwirte und Imkerschaft sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch Glyphosat-Belastungen wie bei der Imkerei Seusing werden durch eine solche unverbindliche Empfehlung nicht verhindert. Derzeit bleibt Imker*innen nur die Option, sich mit den benachbarten Landwirt*innen so gut wie möglich abzustimmen und auf die Anwendungsempfehlung des Pflanzenschutzdienstes hinzuweisen.
Alle landwirtschaftlichen Betriebe und Flächenbewirtschafter*innen im etwa 30 Quadratkilometer großen Flugradius der Bienen ausfindig zu machen und zu kontaktieren, ist allerdings nahezu unmöglich. Da es an verbindlichen rechtlichen Regelungen fehlt, bleiben Imkereien bisher fast immer auf dem Schaden sitzen, wenn Pestizidanwendungen auf den umliegenden Ackerflächen zu einer übermäßigen Belastung ihrer Bienen und Imkereiprodukte führen.
Aurelia strebt Gerichtsurteil zum Schutz von Bienen und Imkereien an
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei der bestehenden flächendeckenden Bienenhaltung in Deutschland jegliche blühenden Pflanzenbestände von Honigbienen und wilden Bestäubern beflogen werden. Das heißt, wo Glyphosat in blühende Pflanzen gespritzt wird, wird es von Bienen und anderen Bestäubern im Flugradius auch aufgenommen, was zwangsläufig und regelmäßig zu hohen Belastungen der Bienen und ihres Honigs führt.
Da die Bundesregierung einen konstruktiven Dialog über ein verbindliches Verbot von Glyphosat- und anderen Pestizidspritzungen in blühenden Pflanzenbeständen seit Jahren verweigert, werden wir nun auch juristische Maßnahmen ergreifen. Als Anwältin der Bienen unterstützt die Aurelia Stiftung die Imkerei Seusing in dem anstehenden Gerichtsstreit und strebt ein mustergültiges Urteil an, das künftig zu einem angemessenen Schutz vor Pestizideinträgen möglichst für alle – Verbraucher, Produzenten, Bienen und Umwelt – führen soll.
Bitte unterstützen Sie uns mit Spenden für das Gerichtsverfahren.