Die Vertreter*innen der Volkinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ haben einem moderierten Verfahren zugestimmt, in welchem bis Mitte des Jahres gemeinsam mit den Landnutzerverbänden und den Regierungsfraktionen ein gemeinsamer Gesetzesentwurf erarbeitet werden soll.
Die führenden Vertreter der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ und der Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen“ unterzeichneten am vergangenen Montag eine entsprechende Vereinbarung. Die Regierungsfraktionen haben die Vereinbarung am Dienstag ebenfalls unterzeichnet.
Beide Volksinitiativen haben bereits wichtige verfahrensleitende Aussagen in der Vereinbarung getroffen. So sollen ordnungsrechtlichen Mindeststandards für den Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten und Gebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) sowie bei Gewässerrandstreifen bestimmt sein. Zugleich sollen Folgen für Betroffenen ermittelt und auf gesetzlichen Wege Vorschläge für einen abgesicherten finanziellen Ausgleich für die Landnutzer*innen festgelegt werden.
Dazu sagt der VI-Vertreter und BUND-Vorstandsmitglied Wilhelm Schäkel: „Wir haben uns auf dieses Verfahren eingelassen, da wir eine realistische Chance sehen, dass wir zu substantiellen Punkten unserer Volksinitiative Einigungen mit den Landnutzerverbänden erzielen können. Gleichzeitig haben wir aus dem Volksbegehren zur Massentierhaltung gelernt. Wir haben vereinbart, dass es innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes konkrete gesetzliche Veränderungen geben soll.“
Auch Henrike Rieken, VI-Vertreterin und Dozentin an der Fachhochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde, sieht in dem moderierten Verfahren eine Chance für Naturschutz und Landwirtschaft: „Wenn wir in Brandenburg Grundlagen dafür schaffen, dass sich Naturschutz und die Erzeugung von regionalen Lebensmitteln nicht ausschließen und wir den Weg der Veränderung für die Landnutzer*innen professionell begleiten, ist eine enkeltaugliche Landwirtschaft möglich.“
Empörung über Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes
Im Vorfeld der Vereinbarung hatte der parlamentarische Beratungsdienst (PBD) im brandenburgischen Landtag überraschend ein Gutachten vorgelegt, das der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ vorwirft, die Initiative würde gegen formale Kriterien verstoßen und sei deshalb unzulässig. Die Volksinitiative war zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgreich mit 73.052 Unterschriften an die Landtagspräsidentin übergeben worden.
Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburgs, ist noch immer empört über die Vorwürfe des parlamentarischen Beratungsdienstes: „Das völlig überraschend ins Feld geführte sogenannte „Koppelungsverbot“ beträfe vermutlich die meisten Volksinitiativen der vergangenen Jahre. Nie wurde dies bei früheren Volksinitiativen geprüft oder bemängelt. Doch jetzt, wo wir mit so einem wichtigen Anliegen eine unglaubliche Unterstützung von mehr als 73.000 Menschen gewonnen haben, wird uns dieser Knüppel zwischen die Beine geworfen. Wir setzen darauf, dass alle Seiten die politische Bedeutung der Unterschriften und die damit deutlich gewordenen Forderungen der Bürger*innen für ein wirksames Umsteuern beim Artenschutz berücksichtigen. Der Landtag kann den Regelungsgehalt der Volksinitiative auch aus eigener Kompetenz aufgreifen.“
In der jetzt gefundenen Vereinbarung verpflichten sich beide Volksinitiativen, auf ein Volksbegehren zu verzichten. Ein allerdings sehr zeitaufwändiges Beschwerdeverfahren beim Landesverfassungsgericht behält sich die Volksinitiative der Umweltverbände ausdrücklich vor. Es wurde auch vereinbart, dass die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Volksinitiativen vom Landtag grundsätzlich geprüft und für die Zukunft klargestellt werden sollen. Aus Sicht der Initiatoren müsse es möglich sein, auf komplexe Probleme auch mit komplexen Lösungsvorschlägen zu antworten.
Wenn die Gespräche scheitern sollten, sei man bereit, einen neuen Anlauf über die Volksgesetzgebung zu starten, betonte VI-Vertreter Johann Lütke Schwienhorst von der Aurelia-Stiftung: „Die vielen zehntausenden Menschen haben bei uns unterschrieben, weil sie konkrete gesetzliche Einschränkungen gegen die Pestizidnutzung erwarten – insbesondere in unseren Naturschutz- und FFH-Gebieten und an unseren Gewässern. Auch wenn wir hier in Details verhandlungsbereit sind, ist an diesen Forderungen nicht zu rütteln. Notfalls starten wir im Herbst neu und werden unsere Forderungen erneut an den Landtag herantragen. Angesichts des riesigen Mobilisierungspotentials des Themas ist mit dem schnellen Erfolg ja durchaus zu rechnen.“
Hier könnt Ihr die Vereinbarung der Volksinitiativen im Wortlaut nachlesen:
PDF Download