Ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen

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BMEL lässt Imker und Bienen bei Glyphosatbelastungen von Honig im Stich. Entgegen einer Stellungnahme vom 15.01.2020 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchten wir klarstellen, dass die von der Aurelia Stiftung und dem „Bündnis zum Schutz der Bienen“ beleuchteten Schadensfälle durch Glyphosatverunreinigungen von Honig dezidiert keine „Einzelfälle“ sind, wie das Ministerium behauptet, sondern der Regelfall.

Es handelt sich um ein systemisches Problem. Aus unserer Sicht sind die Behauptungen des BMEL nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch unverantwortlich gegenüber den Betroffenen und der deutschen Öffentlichkeit. Statt endlich Konsequenzen aus den bisher bekannten Fällen zu ziehen, redet das BMEL das Problem lieber klein und lenkt vom eigenen politischen Versagen ab.

Bei der bestehenden flächendeckenden Bienenhaltung in Deutschland ist davon auszugehen, dass jegliche blühenden Pflanzenbestände von Honigbienen und wilden bestäubenden Insekten beflogen werden. Das bedeutet auch: Wo Glyphosat in blühende Pflanzen gespritzt wird, wird es von Bienen und anderen Bestäubern im Flugradius aufgenommen. Das führt zwangsläufig und regelmäßig zu hohen Belastungen der Bienen und ihres Honigs. Den Bundes- sowie Landesbehörden muss spätestens seit 2016, als die Aurelia Stiftung dieses Problem erstmalig in mehreren Bundesländern aufdeckte und dokumentierte, bewusst sein, dass Glyphosatanwendungen in blühenden Pflanzenbeständen die Verkehrsfähigkeit von Honig grundsätzlich gefährden.

Die Stiftung Warentest wies 2018 in jedem dritten in Deutschland eingekauften Honig Glyphosat nach (test 2/2019, Seite 12). Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wies 2016 in über drei Prozent des Honigs Glyphosatgrenzwertüberschreitungen nach. Statistisch entspricht das allein in Brandenburg einer Menge von mindestens 30.000 Kilogramm Honig pro Jahr, die den Grenzwert überschreiten (vgl. Anlage).

Seit 2016 hat das BMEL trotz wiederholter Nachfrage nicht auf unsere Forderung nach einem Glyphosatanwendungsverbot in blühenden Pflanzenbeständen reagiert und sieht somit offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Dies geht zulasten von Imker*innen – wie im aktuellen Fall der Imkerei Seusing aus Brandenburg – aber auch von Landwirt*innen und insbesondere zulasten der bestäubenden Insekten und Umwelt.

Johann Lütke Schwienhorst, Agrarreferent der Aurelia Stiftung, sagt: „Der Großteil der Landwirt*innen in Deutschland hat ebenfalls ein ehrliches Interesse am Schutz bestäubender Insekten und heißt Glyphosatanwendungen in blühenden Pflanzenbeständen nicht gut. Sie sind nicht vereinbar mit der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft. Dennoch duldet Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) und das BMEL derartige Anwendungen und erlaubt sogar explizite Produktempfehlungen von Bayer, die die Anwendung glyphosathaltiger Mittel in der Blüte empfehlen. Wir müssen uns fragen, welche Interessen das BMEL mit dieser Politik bedient? Die des Gemeinwohls sicherlich nicht.“

Annette Seehaus-Arnold, Vize-Präsidentin des Deutschen Berufs und Erwerbsimkerbundes, sagt: „Dass das BMEL das von uns aufgezeigte Glyphosat-Problem zu einem „Einzelfall“ kleinredet, empfinden wir als respektlos gegenüber der existenzbedrohten Imkerfamilie wie auch der gesamten deutschen Imkerschaft. Das in der Presseerklärung geäußerte Bedauern über diesen Fall ist leider gar nichts wert, wenn sich das BMEL mit keinem Wort zu der eigenen Verantwortung oder zu den von uns gestellten Forderungen äußert. Auch die Empfehlung, die wir unter anderem von der EU-Kommission erhalten haben, dass Imker ihre Bienen halt woanders hinstellen sollen, ist inakzeptabel. Bedenkt man, dass der Flugradius von Bienen bis zu drei Kilometer beträgt, bleibt kaum ein Standort in Deutschland übrig, an dem man als Imker vor Glyphosat und anderen Pestizidbelastungen sicher ist.“

Saskia Richartz, Sprecherin des „Wir haben es satt!“-Bündnisses, sagt: „Dass Agrarministerin Klöckner versucht vier Tonnen Glyphosat-Honig als „Einzelfall“ abzutun, ist ein Schlag ins Gesicht der Seusings und aller anderen Imkereien, die wegen der Pestizid-Politik der Bundesregierung um die Existenz fürchten müssen. Statt Kritik mit Begriffen wie ‚Bullerbü-Mentalität‘ ins Lächerliche zu ziehen, sollte Julia Klöckner den Pestizid-Ausstieg anpacken. Unsere Nachbarländer Österreich, Frankreich und Luxemburg zeigen mit den Glyphosat-Verboten – wer will, der kann.“

Diese Pressemitteilung können Sie auch als PDF herunterladen.

Fachliche Richtigstellung zu den Aussagen des BMEL

Grundsätzlich begrüßen wir, dass das BMEL nun erstmalig Stellung zur Glyphosatkontamination von Honig bezieht. Ebenso begrüßen wir, dass das BMEL Interesse daran hat, den Ruf deutschen Honigs als Qualitätsmarke zu erhalten. Dieses Interesse teilen wir und deshalb erwarten wir vom BMEL Konsequenzen in Form von Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat, sodass glyphosathaltige Mittel nicht mehr in blühende Pflanzenbestände gespritzt werden dürfen und so im Honig landen.

Systemisches Problem

Das BMEL tut in seiner Presseerklärung Fälle wie den der Imkerei Seusing aus Brandenburg als „Einzelfälle“ ab. Sie äußern sich mit keinem Wort zu den von uns geforderten Anwendungsbeschränkungen und sehen damit offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Wider besseren Wissens nimmt Julia Klöckner (CDU) und ihr Ministerium die unmittelbare Existenzbedrohung der Imkereien in den vermeintlichen „Einzelfällen“ in Kauf. Die Einzelfall-Behauptung kann das BMEL überhaupt nur deshalb vertreten, weil das Ministerium und die zuständigen Bundes- und Landesbehörden nur in Einzelfällen hinschauen.

Im Jahr 2016 machte die Aurelia Stiftung die deutschen Behörden erstmals auf Honigverunreinigungen durch Glyphosat aufmerksam – in einem Fall in Brandenburg wurde sogar eine 200-fache Glyphosat-Grenzwertüberschreitung in Kornblumenhonig festgestellt. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen stellte im selben Jahr eigene Untersuchungen an, in denen 193 Honige auf Glyphosatrückstände untersucht wurden. Sechs der Proben überschritten den Rückstandshöchstgehalt für Glyphosat (1.). Dies entspricht etwas mehr als drei Prozent des untersuchten Honigs.

In Brandenburg wurden 2017 im Rahmen der Bienenseuchenverordnung 52.585 Bienenvölker erfasst (2.). Bei einem rechnerisch gering angesetztem Durchschnittshonigertrag von 20 kg/Volk (3.), werden in Brandenburg jedes Jahr über 1.000.000 kg Honig erzeugt. Statistische drei Prozent Honig mit Glyphosatgrenzwertüberschreitungen ergeben dieser Kalkulation nach allein in Brandenburg jährlich mehr als 30.000 kg Honig, die über den zulässigen Glyphosatgrenzwert hinaus belastet sind.

Die vom Land Brandenburg erfolgten Untersuchungen im Jahr 2016, auf die das BMEL seine Behauptung fußt, dass in Brandenburg „grundsätzlich kein Problem“ mit Glyphosat bestehe, sind bisher noch nicht öffentlich gemacht worden. Wir erwarten von den Behörden umgehend eine Veröffentlichung dieser Ergebnisse.

Im aktuellen Fall der Imkerei Seusing sind die festgestellten Glyphosatverunreinigungen, die zum Verlust der Verkehrsfähigkeit von mehr als vier Tonnen Honig geführt haben, nachweislich auf mindesten zwei verschiedene vermeintliche „Einzelfälle“ von Glyphosatblütenspritzungen zurückzuführen – und zwar innerhalb eines Landkreises und innerhalb von weniger als drei Monaten.

Glyphosatblütenspritzungen – nicht mit der guten fachlichen Praxis vereinbar

Die erste verursachende Glyphosatanwendung ist auf das Totspritzen eines 70 Hektar großen, mit Löwenzahn verunkrauteten Luzerne-Gras Bestandes zurückzuführen. Diese Maßnahme ist unüblich und höchstfragwürdig. Landwirt*innen, die ihren Beruf entsprechend der guten fachlichen Praxis ausüben, mähen und ernten einen solchen Bestand trotz Verunkrautung und nutzen ihn als Futtermittel. Ist die Futterente aus irgendeinem Grund nicht erwünscht, ist es ackerbaulich sinnvoll, den Gras-Luzerne-Löwenzahnaufwuchs mit dem Mulcher zu bearbeiten, bevor die Fläche umgepflügt oder totgespritzt wird.

Die verbindliche Untersagung von Glyphosatanwendungen in blühenden Pflanzenbeständen würde nur solche ackerbaulichen Betriebe einschränken, die jenseits der guten fachlichen Praxis arbeiten. Dafür würde ein solches Anwendungsverbot dringend notwendige rechtliche Klarheit für Imkereien schaffen, wenn es bei ihnen zu übermäßigen Belastungen durch derartige Glyphosatanwendungen kommt.

Die zweite verursachende Glyphosatanwendung an einem anderen Bienenstandort der Seusings fand sehr wahrscheinlich im Rahmen einer Sikkation in einem umliegenden Getreidefeld statt. Auf einem Infoblatt der Initiative „Land schafft Verbindung“ heißt es dazu: „Sikkation (Anwendung von Glyphosat kurz vor der Ernte zur Abreifebeschleunigung des Bestandes) ist stark eingeschränkt worden, sollte aber nach Meinung eines großen Teils der Landwirte komplett verboten werden“. In Österreich ist Sikkation übrigens schon seit Juli 2013 verboten.

Die Anwendungsbestimmungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) legen wiederum fest, „dass Spätanwendungen [von Glyphosat] in Getreide nur auf Teilflächen erlaubt sind, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen bzw. Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre.“ (4.) Im Zweifel darf der landwirtschaftliche Betrieb selbst entscheiden, wann die Ausnahmevoraussetzungen für eine Sikkation erfüllt sind. Das BVL führt ausdrücklich eine starke Verunkrautung, etwa durch ein hohes Vorkommen blühender Kornblumen im Getreidefeld und den dadurch heterogenen Bestand, als Rechtfertigung für eine Sikkation an. Damit forciert die Zulassungsbehörde des BMEL die Verunreinigung von Honig durch Glyphosat eher, statt sie zu verhindern.

Wessen Interessen vertritt das BMEL?

In Anbetracht dessen, dass die Anwendungsbeschränkung von Glyphosat auf nicht-blühende Pflanzenbestände vom größten Teil des landwirtschaftlichen Berufsstands akzeptiert werden würde oder gar als zwingend notwendig betrachtet wird, ist nicht nachvollziehbar, warum das BMEL diese Anwendungsbeschränkung nicht bereits für die bevorstehende Anbausaison vornimmt.

In der Gebrauchsanleitung des für die Totspritzung des Luzerne-Gras-Löwenzahnbestandes verwendeten glyphosathaltigen Pestizids (Durano TF, Hersteller: Bayer Agrar Deutschland GmbH) heißt es unter ,,Informationen zur sachgerechten Anwendung“: Zur nachhaltigen Bekämpfung von hartnäckigen, breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen (5.). Dass Pestizidhersteller solche Anwendungsempfehlungen nach wie vor herausgeben dürfen, schadet am Ende den Landwirt*innen, die diese Mittel nach solchen Empfehlungen anwenden und damit Schäden verursachen, vor allem aber den betroffenen Imkereibetrieben und der Gesundheit von Bienen und wildlebenden Bestäubern.

BMEL lässt Imker*innen hoffnungslos im Stich

Die Behauptung des BMEL, der Glyphosatschaden bei der Imkerei Seusing sei ein Einzelfall, zeigt uns, dass das Problem auf politischer Ebene nach wie vor nicht ernst genommen wird. Die Imker*innen werden mit dem Problem vollkommen im Stich gelassen. Zu der Frage, warum unserer Forderung nach einem Schutz für Imker*innen durch Glyphosatanwendungsbeschränkungen in blühende Pflanzenbeständen nicht nachgekommen wird, haben sich das BMEL und die ihm unterstellten Behörden seit 2016 trotz wiederholter Aufforderung nicht geäußert.

Politische Tatenlosigkeit zwingt uns zu juristischen Schritten

Die Tatenlosigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums und der ihm unterstellen Behörden bei den von uns thematisierten Fällen können wir nicht akzeptieren. Wir bemühen uns juristisch weiterhin um Gerechtigkeit für die Betroffenen wie auch um einen behördlichen Schutzanspruch von Imkereien in solchen Fällen. In Zeiten des Insekten- und Artensterbens können wir nicht weiter hinnehmen, dass die Gesundheit der Bienen und Umwelt durch unsachgemäßen Pestizideinsatz aufs Spiel gesetzt wird. Im anstehenden Gerichtsstreit streben wir deshalb ein mustergültiges Urteil an, das künftig zu einem besseren Schutz vor Pestizideinträgen möglichst für alle – Verbraucher*innen, Produzent*innen, Bienen und Umwelt – führen soll.

Quellen

1.) Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter „Glyphosat und Pyrrolizidinalkaloide in Honig“: https://www.laves.niedersachsen.de/lebensmittel/rueckstaende_verunreingungen/glyphosat-und-pyrrolizidinalkaloide-in-honig-141253.html (abgerufen am 17.01.2020)

2.) Landtag Brandenburg unter „Förderung der Neu-/Jungimkerei im Land Brandenburg“ https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_9900/9995.pdf (abgerufen am 17.01.2020)

3.) Deutscher Imkerbund unter „Imkerei in Deutschland“: https://deutscherimkerbund.de/160-Die_deutsche_Imkerei_auf_einen_Blick (abgerufen am 17.01.2020)

4.) BVL, Neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2014/2014_05_21_Fa_Neue_Anwendung_Glyphosat.html (abgerufen am 18.01.2020)

5.) Gebrauchsanleitung BAYER DURANO TF, Seite 2: https://pim.bayercropscience.de/etikett.pdfstream?product=750; (abgerufen am 16.01.2020).

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