Das BMEL tut in seiner Presseerklärung Fälle wie den der Imkerei Seusing aus Brandenburg als „Einzelfälle“ ab. Sie äußern sich mit keinem Wort zu den von uns geforderten Anwendungsbeschränkungen und sehen damit offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Wider besseren Wissens nimmt Julia Klöckner (CDU) und ihr Ministerium die unmittelbare Existenzbedrohung der Imkereien in den vermeintlichen „Einzelfällen“ in Kauf. Die Einzelfall-Behauptung kann das BMEL überhaupt nur deshalb vertreten, weil das Ministerium und die zuständigen Bundes- und Landesbehörden nur in Einzelfällen hinschauen.
Im Jahr 2016 machte die Aurelia Stiftung die deutschen Behörden erstmals auf Honigverunreinigungen durch Glyphosat aufmerksam – in einem Fall in Brandenburg wurde sogar eine 200-fache Glyphosat-Grenzwertüberschreitung in Kornblumenhonig festgestellt. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen stellte im selben Jahr eigene Untersuchungen an, in denen 193 Honige auf Glyphosatrückstände untersucht wurden. Sechs der Proben überschritten den Rückstandshöchstgehalt für Glyphosat (1.). Dies entspricht etwas mehr als drei Prozent des untersuchten Honigs.
In Brandenburg wurden 2017 im Rahmen der Bienenseuchenverordnung 52.585 Bienenvölker erfasst (2.). Bei einem rechnerisch gering angesetztem Durchschnittshonigertrag von 20 kg/Volk (3.), werden in Brandenburg jedes Jahr über 1.000.000 kg Honig erzeugt. Statistische drei Prozent Honig mit Glyphosatgrenzwertüberschreitungen ergeben dieser Kalkulation nach allein in Brandenburg jährlich mehr als 30.000 kg Honig, die über den zulässigen Glyphosatgrenzwert hinaus belastet sind.
Die vom Land Brandenburg erfolgten Untersuchungen im Jahr 2016, auf die das BMEL seine Behauptung fußt, dass in Brandenburg „grundsätzlich kein Problem“ mit Glyphosat bestehe, sind bisher noch nicht öffentlich gemacht worden. Wir erwarten von den Behörden umgehend eine Veröffentlichung dieser Ergebnisse.
Im aktuellen Fall der Imkerei Seusing sind die festgestellten Glyphosatverunreinigungen, die zum Verlust der Verkehrsfähigkeit von mehr als vier Tonnen Honig geführt haben, nachweislich auf mindesten zwei verschiedene vermeintliche „Einzelfälle“ von Glyphosatblütenspritzungen zurückzuführen – und zwar innerhalb eines Landkreises und innerhalb von weniger als drei Monaten.