Das heute von der Bundesregierung beschlossene „Aktionsprogramm Insektenschutz“ wird dem Insektensterben nicht gerecht. Die darin gefassten, unverbindlichen Absichtserklärungen führen am Kern des Problems vorbei und werden wahrscheinlich weitgehend wirkungslos bleiben.
Um die dramatische Lage der Insekten in Deutschland zu verbessern, brauchen wir nicht nur sinnvollere Regelungen für den Pestizideinsatz in Schutzgebieten, sondern vor allem klare politische Weichenstellungen für einen landwirtschaftlichen Systemwandel hin zu einer möglichst pestizidfreien, ökologischeren Bewirtschaftung unserer Äcker, Wiesen und Wälder.
Insektenfördernde Maßnahmen durch die Landwirtschaft würden im Aktionsprogramm Insektenschutz zwar thematisiert, aber nicht durch konkrete Handlungsmaßnahmen und Regelungen flankiert, sagt Johann Lütke Schwienhorst, Agrarreferent der Aurelia Stiftung: „Die gegenwärtige Agrarpolitik, die nach wie vor eine industrielle Intensivierung der Landwirtschaft forciert, gefährdet die Existenz von Insekten und Landwirt*Innen gleichermaßen. Das Insektensterben und Höfesterben in unseren ländlichen Regionen haben in dieser Hinsicht ein und dieselbe Ursache. Um dieser Ursache zu begegnen, brauchen wir weit mehr konkrete Schritte als nur eine Pestizidreduktion in Schutzgebieten und auf Gewässerrandstreifen. Wir brauchen eine Landwirtschaftspolitik, die Vielfalt statt Einfalt fördert und diese Vielfalt nicht bloß auf die im Aktionsprogramm vereinbarten „Refugialflächen“ zur Pestizidkompensation am Ackerrand beschränkt.
Ausgerechnet in dem wichtigsten Bereich – der Landwirtschaft – bleibt das Aktionsprogramm Insektenschutz ambitionslos und zaghaft. Dabei bestehen längst ausgereifte Konzepte zur Qualifizierung der EU-Subventionen zum Wohl von Insekten, Bäuerinnen und Bauern. Alle wohlklingenden, unverbindlichen Bekenntnisse zu mehr Insektenschutz in der Landwirtschaft sind scheinheilig, solange Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sich bei entscheidenden Abstimmungen wie vor wenigen Wochen über die europäischen „Bienenschutz-Leitlinien“ („Guidance on risk assessment on bees“) für eine Abschwächung der Risikobewertung von Pestizidwirkstoffen für Insekten in der EU einsetzt.“
Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat sich zwar mit der Forderung nach Gewässerrandstreifen und neuen Regelungen für den Pestizideinsatz in Schutzgebiete durchsetzen können. Die nun vereinbarten, spezifischen Regelungen zu unterschiedlichen Gewässertypen mit unterschiedlich breiten Randstreifen sind jedoch praxisfern und eine tatsächliche Umsetzung scheint fraglich. Die Bundesregierung hätte sich hierbei den Gesetzentwurf der von der Aurelia Stiftung mitinitiierten Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ in Brandenburg zum Vorbild nehmen können. Dieser schafft für Bäuerinnen und Bauern klare, praktikable und zu Ende gedachte Regelungen für die notwendigen Einschränkungen von Pestiziden in Schutzgebieten und auf Gewässerrandstreifen.
Bei dem immer wieder aufgeschobenen Glyphosat-Ausstieg hat sich die Regierung nun endlich auf ein klares Datum verständigt. Bis 2023 soll der Ausstieg vollzogen sein. Einen konkreten Fahrplan für diesen Ausstiegsprozess bleibt die Regierung weiterhin schuldig und verweist stattdessen auf andere, noch gar nicht existente Programme wie die ebenfalls seit Langem angekündigte „Ackerbaustrategie“. Weit dringender als ein Ausstiegstermin in weiter Ferne werden konkrete Fördermaßnahmen benötigt, um landwirtschaftlichen Betrieben Alternativen zum Glyphosateinsatz aufzuzeigen und eine schrittweise Umstellung etwa zu weiteren Fruchtfolgen sowie einer mechanischen Boden- und Unkrautbearbeitung zu ermöglichen.
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Ansprechpartner:
Johann Lütke Schwienhorst
Agrarreferent der Aurelia Stiftung
E-Mail: johann.luetke.schwienhorst(at)aurelia-stiftung.de
Florian Amrhein
Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: florian.amrhein(at)aurelia-stiftung.de
Tel.: +49 (0)30 577 00 39 66