Im Fall der Brandenburger Imkerei Seusing hat mittlerweile auch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Eberswalde bestätigt, dass die betroffenen rund 550 Kilogramm von Seusings Honigernte so hoch mit Glyphosat belastet sind, das sie nicht mehr verkehrsfähig sind und entsorgt werden müssen. Die amtlichen Ergebnisse stimmen weitgehend mit denen der Aurelia Stiftung überein, die eigene, unabhängige Laboruntersuchungen beauftragt hatte.
Die Ergebnisse über die Glyphosatrückstände im Honig der drei amtlichen Proben sind: 7,115 mg/kg; 4,592 mg/kg und 2,731 mg/kg. Das bedeutet eine 53- bis 143-fache Grenzwertüberschreitung des lebensmittelrechtlichen Rückstandshöchstgehalts von 0,05 mg/kg. Zum Vergleich: Die Untersuchungsergebnisse der Aurelia Stiftung ergaben Höchstwerte von bis zu 7,6 mg/kg, was einer 152-fachen Überschreitung des Grenzwertes entspricht.
Alle Hintergründe zu dem aktuellen Fall und dem Thema „Glyphosat in Honig“ können sie in dem hier verlinkten Beitrag nachlesen. Eine Kopie des amtlichen Prüfberichts haben wir unter diesem Link zur Verfügung gestellt.
Die Imkerei Seusing will mit Unterstützung der Anwälte der Aurelia Stiftung Schadensersatzansprüche geltend machen und notfalls vor Gerichten einen besseren Schutz vor Pestiziden für Bienen und Imker*innen einfordern. Als weitere Reaktion auf den Fall hat die Aurelia Stiftung Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner aufgefordert, die Zulassung aller glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel derart einzuschränken, dass die Verkehrsfähigkeit von Honig und Blütenpollen zuverlässig gewährleistet bleibt. Das ist nur durch ein Anwendungsverbot des Totalherbizids in blühenden Pflanzenbeständen möglich.