Im Mai hatte das Europäische Gericht (EuG) das Teilverbot bienenschädlicher Neonicotinoide bestätigt. Mit der Berufung will Bayer den Vorrang des Umweltschutzes vor wirtschaftlichen Interessen verhindern. Das „Bündnis zum Schutz der Bienen“ hatte unter der Leitung der Aurelia Stiftung die Position der EU-Kommission als Streithelfer unterstützt, die Neonicotinoide als „bienengefährlich“ verbieten will. Der Chemiekonzern Bayer hat jetzt angekündigt, Berufung gegen das Urteil des EuG einzulegen.
Bisher ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem die Kommission genehmigte Produkte von so großer wirtschaftlicher Bedeutung aus Gründen des Umweltschutzes derart eingeschränkt hat. Das Gericht hatte ausdrücklich bestätigt, dass der Bienen- und Umweltschutz bei solchen Risiken Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat.
„Bayer geht es darum, den Vorrang des Umweltschutzes vor wirtschaftlichen Interessen aus dem Weg zu räumen. Hier liegt die große Bedeutung dieses Urteils“ so Dr. Achim Willand, Anwalt der Berliner Kanzlei [GGSC].
Die Unternehmen der Agrarchemie wollen ihre Interessen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) als nächster und letzter Instanz durchsetzen. Die Umwelt- und Imkerverbände bereiten sich darauf vor und sammeln Spenden, um wiederum als Streithelfer in die letzte Instanz gehen zu können.
Hier finden Sie Hintergrundinformationen zum Urteil vom 17. Mai 2018.
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