EU stuft Neonicotinoide als Gefahr für Bienen ein

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Heute hat die EFSA (European Food Safety Authority) ihre Risikobewertung für die Insektizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam (sogenannte “Neonicotinoide”) veröffentlicht.

Ergebnis: Wild- und Honigbienen werden von diesen Insektiziden bereits in geringen Konzentrationen schwer geschädigt. Das Risiko für Bienen variiert zwar in Abhängigkeit von der Nutzpflanze und dem Expositionsweg , aber bei allen Anwendungen im Feld zeigt sich mindestens ein Hoch-Risiko-Effekt.

Diese Neonicotinoide sind seit über 10 Jahren in der EU zugelassen und werden vor allem zum Beizen von Saatgut verwendet. Die EU-Kommission hat bereits 2013 ein Teilverbot dieser Stoffe erlassen, es bestanden aber noch große Datenlücken bei der Risikobewertung. Die Hersteller Bayer und Syngenta klagen beim Europäischen Gerichtshof gegen dieses Teilverbot. Jetzt konnte die EFSA auf über 1.500 wissenschaftliche Studien zurückgreifen. Neonicotinoide wirken als Nervengifte auf Insekten, schädigen das Gedächtnis und das Orientierungsvermögen oder schädigen die Fortpflanzung (verminderte Anzahl an Königinnen).

Damit bestätigt die EFSA den schon seit vielen Jahren von den Imkern und ihren Verbänden immer wieder an die Politik herangetragene Verdacht, dass diese Pestizide mit verantwortlich für das Insektensterben und den Rückgang der Bestäuber sind. Die EU-Kommission hatte bereits im Frühjahr 2017 ein umfassendes Freilandverbot für diese Neonicotinoide vorgeschlagen, die Mitgliedstaaten wollten aber zuerst abwarten, bis die EFSA ihre Prüfung abschließt.

Die Aurelia Stiftung fordert die EU-Kommission und Bundeslandwirtschaftsministerium auf, jetzt umgehend Konsequenzen zu ziehen und für eine neonicotinoidfreie Landwirtschaft zu sorgen. Das bisherige Teilverbot der Neonicotinoide muss so ausgeweitet werden, dass jegliche Verwendung im Freiland ausgeschlossen ist.

Das von der Aurelia Stiftung organisierte Bündnis zum Schutz der Bienen kämpft mit mehreren Imkerverbänden vor dem Europäischen Gerichtshof für die Aufrechterhaltung und die Ausweitung des Teilverbotes dieser Neonicotinoide.

Die Stellungnahme von EFSA ist unter folgenden Link zugänglich:

EFSA Stellungnahme
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