EU vertagt Entscheidung über das Verbot bienenschädlicher Neonicotinoide

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Auf seiner Sitzung am 12./13. Dezember 2017 hat der EU-Ausschuss für Pestizide mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission wieder keine Entscheidung getroffen, ob die drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in der Freilandanwendung verboten werden oder nicht. Diese Pestizidwirkstoffe sind nachweislich für Bienen und andere Insekten gefährlich.

Die EU-Kommission hat 2013 zwar die Genehmigungen dieser drei Neonicotinoide eingeschränkt, sie werden aber weiterhin für bestimmte Verwendungszwecke und Feldfrüchte eingesetzt. Bienen, die mit diesen hochwirksamen Nervengiften in Kontakt kommen, verlieren ihr Orientierungsvermögen.

Die EFSA – Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – hat schon im Oktober 2016 festgestellt, dass Clothianidin und Imidacloprid bei den meisten damit behandelten Pflanzen hohe akute und chronische Gefahren für Bienen verursachen. Syngenta als Hersteller von Thiamethoxam hat die erforderlichen Daten für die Risikobewertung nicht eingereicht. In den vorliegenden Verordnungsentwürfen der Kommission über ein Verbot der Stoffe im Freiland sind die Erkenntnisse der EFSA über die Gefahren für Bienen und die Datenlücken zusammengefasst. Es ist daher völlig unverständlich, dass in der EU mehr als ein Jahr nach der EFSA-Bewertung immer noch keine Entscheidung über ein Verbot getroffen wird!

Die Hersteller dieser Neonikotinoide (Bayer und Syngenta) klagen allerdings vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg (EuG) schon gegen die seit 2013 bestehenden Teilbeschränkung ihrer Genehmigungen. Drei Imkerverbände aus dem „Bündnis zum Schutz der Bienen“ sind vom Gericht als Streithelfer und Verfahrensbeteiligte zugelassen und verteidigen die Entscheidungen der Kommission aus 2013.

Im Streit steht Grundsätzliches: Darf die Kommission bei auftretenden Risiken für Gesundheit oder Umwelt nachträglich EU-Genehmigungen einschränken, oder setzt sich der Bestands- und Investitionsschutz zugunsten der Unternehmen durch? Wer trägt die Beweislast bei der Prüfung von Risiken?

Momentan warten wir auf das Urteil des Gerichtes. Das Verfahren wird auf alle Fälle in die nächste Instanz (EuGH – Europäischer Gerichtshof) gehen, weil den Herstellern ein hoher Schaden entstanden ist und die Kommission wie die Imkerverbände ebenfalls für ihre Position kämpfen.

Die Urteile werden auch erheblichen Einfluss auf die anstehende Neuordnung der Zulassungsregeln für Pflanzenschutzmittel haben.

Es genügt aber nicht, nur die Entscheidungen von 2013 vor Gericht zu verteidigen. Um Bienen und Insekten zu schützen, müssen Neonicotinoide ganz verboten werden und es muss verhindert werden, dass auf andere Wirkstoffe der Neonicotinoidgruppe (z.B. Thiacloprid) ausgewichen werden kann.

Unterstützen Sie unsere Forderung, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission schnellstmöglich ein Verbot der Neonicotionoide beschliessen!

Das Bündnis zum Schutz der Bienen finanziert die Prozesskosten für die Imkerverbände vor den EU-Gerichten und kämpft für ein komplettes Verbot der Neonicotinoide.

Die Prozesskosten für die Imkerverbände sind hoch. Nur wenn die Imkerverbände in den Gerichtsverfahren bleiben, können wir als Prozessbeteiligte aufpassen, dass die Kommission den Interessen der Pestizidhersteller nachgibt.

Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende, damit die Prozesskosten für die Imkerverbände finanziert werden können und damit der Kampf für ein Verbot der Neonicotinoide professionell und wirksam geführt werden kann!

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